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LG Heidelberg, 08.12.2017 - 3 O 226/09 |
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Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 08.12.2017 - 3 O 226/09
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18
- BGH, 23.09.2020 - VII ZR 280/19
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18
Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 08.12.2017 - 3 O 226/09 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.01.2018 unter Aufhebung der Kostenentscheidung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Heidelberg vom 08.12.2017, Az. 3 O 226/09, wird die Klage abgewiesen und auf die Widerklage des Beklagten/ Berufungsklägers der Kläger/ Berufungsbeklagte verurteilt, weitere 65.609,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2012 zu bezahlen.